Schadenkonferenz 2024
17. - 20.09.2024
4. Seminar zum Thema Baurecht: 17.09.2024
1. Seminar zum Thema Schadenersatzrecht: 18.09.2024
7. Schadenkonferenz: 19.09.-20.09.2024
Ort: Velden am Wörthersee
Über uns
Anfang 2017 gegründet, beschäftigt sich die SCHADENCONSULT mit allen Facetten von versicherungstechnischen Schadensangelegenheiten.
Wir bedienen uns dabei eines hochkarätigen Teams von Experten, die jeweils über langjährige und fachspezifische Erfahrung verfügen.
Mit den Instrumenten
- Schadenscoaching
- Schadensmanagement
- Schadensregulierung bewirken wir eine effiziente, kostengünstige und „nervenschonende“ Erledigung Ihres versicherungsrechtlichen Problemfalls und dies unter besonderer Berücksichtigung Ihrer allenfalls betroffenen Auftragnehmer/Auftraggeber Situation.
Aber auch für Privatpersonen machen sich unsere Dienstleistungen bezahlt:
Wir erledigen kompetent offene Versicherungsfälle aus Haushalt, Privat- und KFZ-Haftpflicht sowie Unfall- und Krankenversicherung.
Alle unsere Dienstleistungen erfolgen unter der Prämisse einer möglichst kurzfristigen und zeitsparenden Erledigung, denn ein altbekannter Grundsatz lautet:
Zeit ist Geld!
Unsere Schwerpunkte:
Abgelehnte Versicherungsschäden
Unklare Deckungsverhältnisse
Streitigkeiten aus Versicherungsangelegenheiten
Unsere Zielgruppen
Versicherungskunden
Sie ärgern sich über einen ungedeckten Schaden?
Machen Sie Ihren ungedeckten Schaden zu unserem Problem!
Wir unterstützen und beraten Sie rasch und kostengünstig.
Versicherungsmakler
Wir liefern Ihnen den Argumentationsleitfaden für Versicherungen, Sachverständige, Kunden und Geschädigte schnell und kostengünstig.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit sich ein schnelles und kostengünstiges Bild Ihrer Möglichkeiten zu verschaffen.
Rechtsanwälte/Wirtschaftstreuhänder
Einer Ihrer Mandanten hat ungelöste Probleme oder offenen Diskussionsbedarf bei Schadenfällen.
Wir widmen uns der Angelegenheit und unterstützen Sie bei der Abwicklung.
Praxisbeispiele
Beispiel Rechtsschutzversicherung
Sie haben seit 7 Jahren keinen Schaden gemeldet. Nun haben Sie ein Rechtsschutzproblem mit einem Kunden. Ihr Anwalt fragt beim Rechtsschutzversicherer an, ob Deckung besteht.
Ihr Versicherer schreibt:
Leider können wir in diesem Fall gemäß Artikel X keinen Versicherungsschutz bieten …
Beispiel
KASKO-Versicherung
Einer Ihrer Mitarbeiter hatte nachts einen Verkehrsunfall mit dem Lieferfahrzeug.
Ihr Versicherer schreibt:
Leider können wir in diesem Fall gemäß Artikel X keinen Versicherungsschutz bieten …
Beispiel Unfallversicherung
Sie erleiden beim Wandern einen Knöchelbruch und müssen mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden. Ihr Unfallversicherer lehnt die Übernahme der Kosten ab und bietet auch eine zu geringe Invaliditätsleistung an.
Müssen Sie das akzeptieren?
Kontakt
Jetzt unverbindlich anfragen - wir beraten Sie gerne!